Gebühren und Beiträge
Gebühren - u. Beitragsübersicht des WAZV „Elbe-Elster-Jessen“, gültig ab 01.01.2024
Trinkwasser
Leistungsgebühr Wassergebühren- u. Beitragssatzung |
1,56 € / m³ | zzgl. 7% Mwst. | ||
Grundgebühr Wohneinheit Wassergebühren-u. Beitragssatzung |
163,67 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Grundgebühr je Zählergröße Wassergebühren-u. Beitragssatzung |
Q3 2,5 | 284,42 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | |
Q3 4 | 455,08 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 10 | 1.137,69 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 16 | 1.820,31 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 25 | 2.844,23 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 40 |
4.550,77 € / Jahr |
zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 63 | 7.167,47 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 100 | 11.376,93 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 160 | 18.203,09 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Q3 240 | 27.304,63 € / Jahr | zzgl. 7% Mwst. | ||
Leistungsgebühr Gartenwasser u.ä. Wassergebühren-u. Beitragssatzung |
1,56 € / m³ | zzgl. 7% Mwst. | ||
Wasserversorgungsbeitrag (flächenbezogen und einmalig erhoben) Wassergebühren-u. Beitragssatzung |
1,40 € / m² | zzgl. 7% Mwst. | ||
Hausanschlusskosten Wassergebühren- u. Beitragssatzung |
Berechnung nach tatsächlich entstandenen Kosten |
zzgl. 7% Mwst. |
Schmutzwasser
Leistungsgebühr - zentral Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
3,57 € / m³ | ||
Grundgebühr Wohneinheit Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
252,58 € / Jahr | ||
Grundgebühr je Zählergröße Für gewerbliche und andere nicht ausschließlich |
Zählergröße |
Grundgebühr |
|
Q3 2,5 | 284,90 € / Jahr | ||
Q3 4 | 455,84 € / Jahr | ||
Q3 10 | 1.139,59 € / Jahr | ||
Q3 16 | 1.823,35 € / Jahr | ||
Q3 25 | 2.848,98 € / Jahr | ||
Q3 40 | 4.558,37 € / Jahr | ||
Q3 63 | 7.179,43 € / Jahr | ||
Q3 100 | 11.395,93 € / Jahr | ||
Q3 160 | 18.233,48 € / Jahr | ||
Q3 240 | 27.350,22 € / Jahr | ||
Leistungsgebühr - dezentral Klärschlamm aus Kleinkläranlagen Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
46,82 € / m³ | ||
Abwasser aus abflusslosen Gruben Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
11,70 € / m³ | ||
Schmutzwasserbeitrag (flächenbezogen, wird einmalig erhoben) Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
2,15 € / m² | ||
Hausanschlusskosten Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung |
Berechnung nach tatsächlich entstandenen Kosten |
Übersicht und Staffelung der Mahngebühren nach der Vollstreckungskostenordnung - VKostO LSA §2 Satz 1 - Anlage 1
Mahngebühren für Mahnungen nach §2 Satz 1
Bis zu 250 € einschließlich | 5,00 € |
Bis zu 500 € einschließlich | 10,00 € |
Bis zu 2500 € einschließlich | 22,50 € |
Bis zu 5000 € einschließlich | 37,50 € |
über 5000 € | 50,00 € |
Übersicht und Staffelung der Pfändungsgebühren nach der Vollstreckungskostenordnung
-VKostO LSA §2a Gebühr für die Vollstreckungsankündigung
Für die Vollstreckungsankündigung nach § 3 Abs. 1a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben
-VKostO LSA §3 Abs. 3 - Anlage 2
Pfändungsgebühren für Pfändungen nach §3 Abs. 1
Bis zu 250 € einschließlich | 20,00 € |
Bis zu 500 € einschließlich | 30,00 € |
Bis zu 1000 € einschließlich | 35,00 € |
Bis zu 1500 € einschließlich | 40,00 € |
Bis zu 2000 € einschließlich | 45,00 € |
Bis zu 2500 € einschließlich | 50,00 € |
Bis zu 3000 € einschließlich | 55,00 € |
Bis zu 3500 € einschließlich | 60,00 € |
Bis zu 4000 € einschließlich | 65,00 € |
Bis zu 4500 € einschließlich | 70,00 € |
Bis zu 5000 € einschließlich | 75,00 € |
von dem Mehrbetrag für je 1000 € | 10,00 € |
Werte über 5000 € sind auf volle 1000 € aufzurunden
Ratenplangebühr nach der Vollstreckungskostenordnung - VKostO LSA §2b
Gebühr für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub
(1) Für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub nach § 24 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr von 17 Euro erhoben. Bei erneuter Festsetzung eines weiteren Zahlungsplans derselben Forderung wird eine weitere Gebühr nicht erhoben.
(2) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Gläubiger nach § 24 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dem Zahlungsplan widerspricht.