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Gebühren und Beiträge

Gebühren - u. Beitragsübersicht des WAZV „Elbe-Elster-Jessen“, gültig ab 01.01.2024

Trinkwasser

Leistungsgebühr
Wassergebühren- u. Beitragssatzung
  1,56 € / m³ zzgl. 7% Mwst.  
Grundgebühr Wohneinheit
Wassergebühren-u. Beitragssatzung
  163,67 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
Grundgebühr je Zählergröße
Wassergebühren-u. Beitragssatzung
Q3 2,5 284,42 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 4 455,08 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 10 1.137,69 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 16 1.820,31 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 25 2.844,23 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 40

4.550,77 € / Jahr

zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 63 7.167,47 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 100 11.376,93 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 160 18.203,09 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
  Q3 240 27.304,63 € / Jahr zzgl. 7% Mwst.  
Leistungsgebühr Gartenwasser u.ä.
Wassergebühren-u. Beitragssatzung

  1,56 € / m³ zzgl. 7% Mwst.  
Wasserversorgungsbeitrag
(flächenbezogen und einmalig erhoben)
Wassergebühren-u. Beitragssatzung
  1,40 € / m² zzgl. 7% Mwst.  
Hausanschlusskosten
Wassergebühren- u. Beitragssatzung
  Berechnung nach
tatsächlich entstandenen
Kosten
zzgl. 7% Mwst.  

Schmutzwasser

Leistungsgebühr - zentral
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
3,57 € / m³    
       
Grundgebühr Wohneinheit
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
252,58 € / Jahr    

Grundgebühr je Zählergröße

Für gewerbliche und andere nicht ausschließlich
zu Wohnzwecken genutzte Verbrauchsstellen
beträgt die Grundgebühr jährlich:

 

 

 

Zählergröße

 

 

 

Grundgebühr

 
  Q3 2,5 284,90 € / Jahr  
  Q3 4 455,84 € / Jahr  
  Q3 10 1.139,59 € / Jahr  
  Q3 16 1.823,35 € / Jahr  
  Q3 25 2.848,98 € / Jahr  
  Q3 40 4.558,37 € / Jahr  
  Q3 63 7.179,43 € / Jahr  
  Q3 100 11.395,93 € / Jahr  
  Q3 160 18.233,48 € / Jahr  
  Q3 240 27.350,22 € / Jahr  
Leistungsgebühr - dezentral
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen

Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
46,82 € / m³    
Abwasser aus abflusslosen Gruben
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
11,70 € / m³    
Schmutzwasserbeitrag
(flächenbezogen, wird einmalig erhoben)
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
2,15 € / m²    
Hausanschlusskosten
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung
Berechnung nach tatsächlich
entstandenen Kosten
   

Übersicht und Staffelung der Mahngebühren nach der Vollstreckungskostenordnung - VKostO LSA §2 Satz 1 - Anlage 1

Mahngebühren für Mahnungen nach §2 Satz 1

Bis zu 250 € einschließlich   5,00 €
Bis zu 500 € einschließlich   10,00 €
Bis zu 2500 € einschließlich   22,50 €
Bis zu 5000 € einschließlich   37,50 €
über 5000 €    50,00 €
   

Übersicht und Staffelung der Pfändungsgebühren nach der Vollstreckungskostenordnung

-VKostO LSA §2a Gebühr für die Vollstreckungsankündigung

Für die Vollstreckungsankündigung nach § 3 Abs. 1a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr von 9 Euro erhoben

-VKostO LSA §3 Abs. 3 - Anlage 2

Pfändungsgebühren für Pfändungen nach §3 Abs. 1

Bis zu 250 € einschließlich   20,00 €
Bis zu 500 € einschließlich   30,00 €
Bis zu 1000 € einschließlich   35,00 €
Bis zu 1500 € einschließlich   40,00 €
Bis zu 2000 € einschließlich   45,00 €
Bis zu 2500 € einschließlich   50,00 €
Bis zu 3000 € einschließlich   55,00 €
Bis zu 3500 € einschließlich   60,00 €
Bis zu 4000 € einschließlich   65,00 €
Bis zu 4500 € einschließlich   70,00 €
Bis zu 5000 € einschließlich   75,00 €
von dem Mehrbetrag für je 1000 €    10,00 €

Werte über 5000 € sind auf volle 1000 € aufzurunden

Ratenplangebühr nach der Vollstreckungskostenordnung - VKostO LSA §2b 
Gebühr für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub

(1) Für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub nach § 24 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Gebühr von 17 Euro erhoben. Bei erneuter Festsetzung eines weiteren Zahlungsplans derselben Forderung wird eine weitere Gebühr nicht erhoben.

(2) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Gläubiger nach § 24 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dem Zahlungsplan widerspricht.