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Häufig gestellte Fragen zur Jahresabrechnung

Auf welchem Weg ist der WAZV "Elbe-Elster-Jessen" schriftlich zu erreichen?
  • per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Fax an +49 3537 2648-26
  • per Post an den WAZV "Elbe-Elster-Jessen", OT Grabo, Jessener Str. 14, 06917 Jessen (Elster)
Wie haben Sie die vorliegenden Abrechnungsdaten ermittelt?

Anfang Dezember hatten wir allen Kunden Ablesekarten zur Übermittlung der aktuellen Zählerstände zugesandt. Auf der Grundlage des bis zum Ablesedatum erfolgten durchschnittlichen Tagesverbrauchs wurde anschließend eine lineare Hochrechnung des Verbrauches bis zum 31.12. vorgenommen. Wurden keine Zählerstände gemeldet, erfolgte eine softwaregestützte Schätzung durch unsere Verbrauchsabrechnung.

Aus meiner Abrechnung geht ein Guthaben hervor. Wann wird dieses ausgezahlt?

Ihr Guthaben wird Ihnen, wie auf der Abrechnung ausgewiesen, auf das uns benannte Bankkonto innerhalb von 1 Monat nach Bescheiderstellung überwiesen.

Ich möchte Ihnen meine Bankverbindung zur Auszahlung des Guthabens mitteilen.

Die Bankverbindung müssen Sie schriftlich mitteilen. Sollten Sie bisher beim WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Barzahler sein, dann liegt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ein SEPA-Lastschrift-Mandat bei. Dieses können Sie ausfüllen und unterschrieben im Original an uns zurücksenden. Oder nutzen Sie dieses Online-Formular: Link.

Bis wann muss ich meine Nachzahlung beglichen haben?

Die Nachzahlung, wie auf der Abrechnung ausgewiesen, ist innerhalb von 1 Monat nach Bescheiderstellung zu begleichen. Bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat wird diese von uns zum Fälligkeitsdatum eingezogen.

Wann muss ich den ersten Abschlag zahlen?

Dieser ist erstmals am 01.04. fällig. Die Höhe des Gesamtabschlages und die weiteren Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Abrechnung.

Ich habe mehr Abschläge bezahlt, als auf der Abrechnung ausgewiesen sind?

Ihre Zahlungen wurden bis zu einem im Bescheid genannten Datum in der Abrechnung berücksichtigt. Haben Sie spätere Zahlungen getätigt, wurden diese auf Ihrem Kundenkonto als Guthaben gebucht.

Wie setzt sich der zu zahlende Abschlag zusammen?

Der Abschlag wurde auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauches für Trinkwasser sowie den gültigen Grund- und Mengengebühren errechnet.

Kann ich meine Abschlagshöhe ändern?

Bitte wenden Sie sich für Abschlagsänderungen schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.

Mein Zählerstand auf der Abrechnung ist nicht richtig.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung. Nach Möglichkeit reichen Sie bitte auch ein Foto von Ihrem Wasserzähler ein. Bitte bedenken Sie eine mögliche Schätzung durch den Verband bei fehlender Zählerstandsmeldung.

Die Wohn-/Gewerbe- und/oder Sonstige Einheiten auf der Abrechnung sind nicht richtig.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.

Auf meiner Abrechnung steht noch der alte Eigentümer.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.

Ich möchte meinen Namen ändern.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.

Ich möchte meine Rechnungsanschrift ändern.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbrauchsabrechnung.

Ich habe mein Grundstück verkauft oder bin ausgezogen.

Auf unserer Internetseite finden Sie das Formular für Nutzer-/ Eigentümerwechsel zum Druck. Senden Sie es dann bitte ausgefüllt an unsere Verbrauchsabrechnung.

Häufig gestellte Fragen - Sonstiges

Wie hoch sind die Gebühren und Beiträge?

Die Gebühren und Beiträge für Trink- und Schmutzwasser finden Sie hier: Gebühren & Beiträge.

Was passiert bei nachträglich festgestellten Änderungen für mein Grundstück?

Sollten nach Erhalt Ihrer Verbrauchsabrechnung noch Änderungen deutlich werden, teilen Sie uns diese umgehend schriftlich mit. Halten Sie sich in diesem Fall für Überprüfungen bereit.

Ich habe ein Gewerbe, wie wird das abgerechnet?

Bei Gewerbegrundstücken wird als Maßstab die Zählergröße des eingebauten Wasserzählers herangezogen.

Wie ist die Regelung bei Leerstand Gewerbe/Wohnung?

Sofern das Grundstück noch über einen eingebauten Wasserzähler verfügt, werden auch diese Grundstücke mit herangezogen. Sollte ein Rückbau gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an den Verband.