» Wasser – der kostbarste Schatz aus der Natur und Lebenselixier für Mensch, Tier und Pflanze «
Herzlich willkommen
auf der Homepage des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Elbe-Elster-Jessen“, Ihrem Wasserver- und Schmutzwasserentsorger in der Region.
Die übersichtliche Menüführung wird es Ihnen einfach machen, sich auf unserer Homepage gut zurechtzufinden. Wir haben für Sie interessante Informationen, Fotos und Illustrationen rund um das Thema Trink- und Abwasser zusammengestellt. Hier werden Sie sicher auch auf viele Ihrer Fragen eine Antwort erhalten und falls nicht - dann sind wir sehr gern persönlich für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.
Aktuelle Meldungen
Informationen zur geplanten Einführung der Stichtagsablesung
Die Jahresverbrauchsabrechnungen für Trink- und Schmutzwasser wurden zurückliegend aufgrund des rollierenden Abrechnungsverfahrens zu unterschiedlichen Zeiten erstellt, da das Verbandsgebiet in zwölf verschiedene Abrechnungsgebiete unterteilt war.
Diese Abrechnungsform wird sich künftig ändern. Aktuell erfolgt die Umstellung auf die Stichtagsabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres, so dass die Abrechnungen der Trink- und Schmutzwassergebühren für alle Kunden des WAZV gleichzeitig erstellt und versandt werden. Neu ist auch, dass die Ablesung der Daten zukünftig ausschließlich durch den Kunden erfolgt. Zu diesem Zweck werden stets Anfang November des laufenden Jahres Ablesekarten zur Übermittlung der Zählerdaten versandt. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie als Anlage zu diesen Informationen. Die Monatskunden und der Ortsteil Linda sind von der Übermittlung der Zählerstände per 20.11. ausgenommen.
Die Übermittlung Ihrer Zählerstände ist über die Website, per Fax oder auf dem Postwege möglich. Egal welche Variante gewählt wird - wichtig ist, dass die Zählerstände in diesem Jahr bis zum 20.11.2020 eingegangen sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihre Zählerstände geschätzt, was mit Hinweis auf die Wasser- und Gebührenbeitragssatzung statthaft ist.
Der Versand der Abrechnungen wird zukünftig bis spätestens Mitte Februar erfolgen.
Kunden aus Jessen-Nord, Grabo, Battin und Schöneicho erhalten zwar ihre Abrechnung für 2020 noch einmal Anfang November, zugleich wird ihnen aber im Februar 2021 eine Abrechnung für den Zeitraum vom letzten Abrechnungstag bis zur Ablesung 31. Dezember 2020 zugestellt. (Hochrechnung vom Stand November bis 31.12.2020). Die Kunden im Bereich Elster/Mühlanger müssen beachten, dass die Grundgebühr wegen der Verlängerung des Abrechnungszeitraumes in diesem Gebiet etwas höher ausfällt als zurückliegend.
Die Anzahl der auf den Gebührenbescheiden ausgewiesenen Vorausleistungen verringern sich von zehn auf neun Abschläge, wobei der erste Abschlag am 01.04. und der letzte am 01.12. zu zahlen ist. Alle bereits für das Jahr 2021 festgesetzten Abschläge werden storniert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Jahresablesung 2020 - Muster (PDF)
Wir wünschen lhnen, dass Sie gesund bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
lhr WAZV "Elbe-Elster-Jessen"
Aufgrund der von der Regierung beschlossenen vorübergehenden Senkung der derzeit geltenden Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2020, können Sie zum Stichtag 30.06.2020 die Zählerstände der Haupt- und Gartenwasserzähler erfassen. Diese übermitteln Sie dem WAZV bitte bis zum 10.07.2020 unter Angabe der Kunden- und Zähler-Nr. sowie der Anschrift des Grundstückes, auf welchem sich die Zähleinrichtung befindet. Die Übermittlung kann telefonisch erfolgen unter 03537/26480 oder 264829, per Fax 03537/264826 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sofern uns keine Zählerstände vorliegen, wird automatisch eine Schätzung erfolgen.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Wir geben unserer Kundschaft hiermit zur Kenntnis, dass der WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ ab 02.06.2020 wieder für den öffentlichen Besucherverkehr zugänglich sein wird.
Allerdings sind auch weiterhin strenge Sicherheitsmaßnahmen notwendig, die gleichwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Kundinnen und Kunden betreffen.
Zu beachten ist daher folgendes:
Die Räumlichkeiten in denen die Kundengespräche stattfinden, werden selbstverständlich nach jedem Kundenbesuch desinfiziert.
Im Interesse aller sollten aber Kundinnen und Kunden die Erkältungssymptome aufweisen, von einem Besuch absehen und das Anliegen - so dies möglich ist - telefonisch vortragen. Sie erreichen uns während der normalen Sprechzeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser schwierigen Zeit, der sich schnell ausbreitenden Corona-Pandemie müssen wir als Dienstleister in der Daseinsvorsorge umsichtig und verantwortungsbewusst handeln.
An erster Stelle steht für uns der Schutz der Menschen vor einer Ansteckung – sowohl unserer Mitarbeiter als auch aller Kunden, Geschäftspartner und vielfältigen Kontakte. Daher haben wir bereits eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu minimieren.
Der “Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ schließt daher ab 23.03.2020 für den Besucherverkehr. Es wird dringend darum gebeten, von persönlichen Besuchen abzusehen. Für unbedingt erforderliche Fälle stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03537 / 26 48 0 zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass es im Rahmen der Covid-19-Prävention auch dazu kommen kann, dass Sie die Antworten auf Ihre Anfragen und Anliegen womöglich mit zeitlicher Verzögerung erhalten.
Wir sind sicher, dass Sie für unsere Entscheidungen und Vorkehrungen Verständnis haben. In Zeiten wie diesen müssen wir als Dienstleister in der Daseinsvorsorge unseren Teil der gesellschaftlichen Verantwortung übernehmen. Am wichtigsten ist aber, dass möglichst viele Menschen gesund bleiben und die Infizierten bald genesen! Wir sind alle aufgefordert mit Ruhe, Vorsicht und Augenmaß diese Krise zu durchstehen.
Stellungnahme des Umweltbundesamtes:
Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ informiert:
Wir informieren unsere Kunden darüber, dass derzeit im gesamten Verbandsgebiet eine Datenerhebung zur Feststellung der Grundstückssituation stattfindet. Ein Zutritt zu den Grundstücken ist nicht notwendig.
Giffey
Geschäftsführer
Wir freuen uns, Sie auf unserer neu gestalteten Internetdarstellung begrüßen zu dürfen.
Dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ (WAZV) liegen bedauerlicherweise noch nicht von allen Kleinkläranlagenbetreibern die erforderlichen Wartungsnachweise (Wartungsprotokolle und Laborberichte) für das Berichtsjahr 2018 vor.
Daher möchten wir alle Betreiber daran erinnern, dem WAZV die Wartungsnachweise gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KKAÜVO LSA) vom 19.10.2012 stets innerhalb eines Monats nach der Wartung unaufgefordert zu übermitteln. Anderenfalls ist der WAZV gemäß §2 Abs.5 KKAÜVO LSA verpflichtet, die Kleinkläranlagen mit fehlenden Wartungsnachweisen der zuständigen Wasserbehörde zu melden.
Bitte beachten Sie daher, dass die erforderlichen Wartungsnachweise für die Jahre 2018 und 2019 dem WAZV rechtzeitig vorzulegen sind. Sollten diese dem WAZV für die Berichtsjahre 2018 und 2019 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, kann gemäß § 6 KKAÜVO LSA ein Ordnungsgeld verhängt werden.